(Deutsch) Richtlinien für den Einsatz von Pflanzenkohle im biologischen Anbau
par Biochar Science Network
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Tags: Biokohle, Bodenverbesserer, Humuswirtschaft, Pflanzenkohle
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Am 21. November 2010 um 21:42 Uhr Titre: Biokohle und FSC - PEFC
Die Verwendung von Biokohle erscheint mir sowohl hinsichtlich Erhaltung/Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit als auch hinsichtlich C-Bindung ein vielversprechender Weg. Was ich absolut nicht verstehe, ist dass im vorliegenden Artikel vergessen wird auf die PEFC-Zertifizierung als wichtigstes weltweites Zertifizierungsverfahren für Holz hinzuweisen. Der alleinige Verweis auf FSC führt wegen der geringen Verbreitung dazu, dass Holz eher aus Plantagen kommt als aus europäischer nachhaltiger Forstwirtschaft.
Am 21. November 2010 um 22:13 Uhr Titre: Waldzertifikate für BC-Biomasse
Vielen Dank für den Hinweis, wir werden dies entsprechend aufnehmen. Das in Klammern gesetzte FSC war als eine von mehreren möglichen Zertifikaten gedacht. In Entwicklungsländern, wo die meisten Wälder keiner Zertifizierung unterliegen, müsste eine pragmatische Lösung gefunden werden, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gewährleisten. Aber es wird ohnehin nicht möglich sein, eine weltweite Richtlinien für Biokohle aufzustellen. Insofern ist das vorliegende Papier vor allem ein Vorschlag für die Schweiz und die EU, auf dessen Grundlage dann verschiedene nationale oder regionale Richtlinien adaptiert werden können.
Am 30. November 2010 um 14:03 Uhr Titre: Nur biologische Rohstoffe für Biokohle?
Ich habe Bedenken, dass die Forderung, Biokohle nur aus Rohstoffen herzustellen, die selbst « Bio » sind, etwas zu weit geht und sich die Biolandwirtschaft dadurch selbst schadet!
Fachlich gesehen ist Elefantengras von einem konventionellen Betrieb einem « Bio-Elefantengras » für die Verkohlung sicher gleichwertig. Man hat beispielsweise auch in der Kompostverordnung einen sinnvollen Kompromiss gefunden, wo getrennt gesammelte Küchenabfälle generell als Rohstoff für Komposte im Biolandbau zugelassen worden sind. Ich meine, dass man sich vielmehr auf das Endprodukt « Biokohle », und weniger auf die Ausgangsstoffe konzentrieren sollte. Es könnte sonst nämlich passieren, dass die Biokohle für die Masse der Biobauern nicht finanzierbar wäre und in erster Linie die Böden der konventionellen Betriebe saniert werden könnten.
Weiters bin ich der Meinung, dass es für eine detailierte Regelung ohnedies noch zu früh ist – es gibt viel zu wenige Erfahrungen im Bereich der Anwendung. In dieser ersten Versuchsphase sollte es ausreichen, dass die Schadstofffreiheit der Biokohle nachgewiesen wird. Ein « Wildwuchs » ist aufgrund des hohen Marktpreises zur Zeit ohnehin nicht zu befürchten.
Am 30. November 2010 um 14:11 Uhr Titre: Keine Einschränkung für Reststoffe
Die Punkte A2 und A3 regeln lediglich die Biomassen, die aus unmittelbar zur Biomasse-Produktion angelegten Flächen gewonnen werden. Für diese Flächen wurde biologischer Anbau gefordert, um nicht auf der einen Seite Humusaufbau und Klimafarming zu betreiben und auf der anderen Seite Landflächen durch intensive Landwirtschaft zu zerstören.
Für Punkt A1 hingegen, der den Einsatz von organischen Reststoffe betrifft – egal ob landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder sonstige organische Abfälle – gilt die Einschränkung, dass sie aus biologischem Anbau stammen müssen nicht.