Europäisches Pflanzenkohle Zertifikat
von Biochar Science Network
[Im vorliegenden Artikel werden die wichtigsten Passagen und Grenzwerte der Richtlinien des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats vorgestellt. Das komplette Dokument können Sie über den obigen Link als Druckversion herunterladen. Herausgeber ist das Biochar Science Network]
1. Ziel der Richtlinien und Zertifizierung
Holz- und Pflanzenkohle gehören seit über zwei Jahrtausenden zu den grundlegenden Rohstoffen der Zivilisation. Der weitaus größte Teil der Holzkohle wurde zum Kochen, zum Heizen und zur Metallherstellung verwendet. Ein Teil der Holz- und Pflanzenkohlen wurde aber auch schon vor Jahrhunderten als Bodenverbesserer, als Stall- und Sanitärstreu, Heilmittel und auch als Futterergänzung verwendet. Im letzten Jahrhundert ging viel von diesem traditionellen Wissen verloren und ist erst um die Jahrtausendwende wieder neu entdeckt worden.
Dank umfangreicher multidisziplinärer Forschungen und praktischer Versuche ist es gelungen, die biologischen und chemo-physikalischen Abläufe beim Einsatz von Pflanzenkohle besser zu verstehen und den Schritt zu ihrem Einsatz in der landwirtschaftlichen Praxis einzuleiten. In den nächsten Jahren wird eine starke Zunahme der landwirtschaftlichen Verwendung von Pflanzenkohle erwartet. Die Verwendungszwecke reichen dabei von Bodenverbesserern, Kompostierzusätzen, und Trägerstoffen für Düngemittel über Güllebehandlung und Stalleinstreu bis hin zu Silierhilfsstoffen, Futtermitteln, medizinischem Einsatz und verschiedenem mehr.
Die traditionelle Herstellung von Holz- und Pflanzenkohle war hinsichtlich ihrer Kohlenstoffeffizienz und vor allem hinsichtlich ihrer Umweltbilanz ungenügend und ist entsprechend ungeeignet, um die zu erwartenden Mengen an Pflanzenkohle für die Landwirtschaft zu produzieren. Erst durch moderne Pyrolyseanlagen kann Pflanzenkohle aus einer großen Vielfalt von Biomassen energieeffizient und ohne Belastung für die Umwelt hergestellt werden. Da sowohl die Eigenschaften der Pflanzenkohle als auch die Umweltbilanz ihrer Herstellung stark abhängig von der technischen Steuerung der Pyrolyse und den verwendeten Biomassen sind, ist es notwendig, ein sicheres Kontrollsystem für die Herstellung und Analyse von Pflanzenkohle einzuführen.
Mit den vorliegenden Richtlinien für die Erlangung des Pflanzenkohle-Zertifikates beabsichtigt das Biochar Science Network eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Kontrollgrundlage einzuführen. Dank des Kontrollzertifikates soll die nachhaltige Produktion von Pflanzenkohle sichergestellt werden und die Produzenten gegenüber den Landwirten und sonstigen Nutzern die Möglichkeit erhalten, die Qualität der Pflanzenkohle nachweisbar zu garantieren.
Die Pflanzenkohle-Technologie entwickelt sich derzeit sehr rasch. Weltweit werden in über 500 Forschungsprojekten die Eigenschaften und Wechselwirkungen von Pflanzenkohle untersucht. Monatlich erscheinen neue Versuchsergebnisse und zahlreiche wissenschaftliche Studien zum Thema. Jedes Jahr streben neue Hersteller von Pyrolyseanlagen auf den Markt, und die Einsatzbereiche für Pflanzenkohle und von Pflanzenkohleprodukten wachsen. Das vorliegende Pflanzenkohle-Zertifikat ist mit dieser wissenschaftlichen und technischen Dynamik eng verknüpft und wird dementsprechend jedes Jahr nach den neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen überarbeitet. Grenzwerte und Analysemethoden werden jeweils an die neuesten Erkenntnisse angepasst oder wenn nötig neu eingeführt.
Das Ziel der Richtlinien besteht in der Gewährleistung einer wissenschaftlich stichhaltigen, gesetzlich abgesicherten, wirtschaftlich verantwortbaren und praktisch umsetzbaren Kontrolle der Produktion und Qualität von Pflanzenkohle. Für Anwender von Pflanzenkohle und Produkten auf Basis von Pflanzenkohlen soll eine transparente und nachvollziehbare Kontrolle und Qualitätsgarantie ermöglicht werden.
2. Definition von Pflanzenkohle
Als Pflanzenkohle (engl. Biochar) gilt alle pyrolytisch hergestellte Kohle, die ökologisch nachhaltig in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann.
Pflanzenkohlen werden durch Biomasse-Pyrolyse hergestellt. Als Biomasse–Pyrolyse gilt hierbei die thermochemische Zersetzung organischer Stoffe bei stark reduziertem Sauerstoffgehalt von unter 2% und bei Temperaturen zwischen 350°C und 1000 °C. Torrefaktion, Hydrothermale Karbonisierung und Verkokung sind weitere Verkohlungsprozesse, deren Endprodukte nach der vorliegenden Definition aber nicht als Pflanzenkohle bezeichnet werden. Für Produkte jener anderen Verkohlungsverfahren können gegebenenfalls gesonderte Zertifikate ausgearbeitet werden, wenn über deren Qualität und Wirkung in Böden und sonstigen nicht-thermischen Nutzungsformen umfangreichere und besser gesicherte Kenntnisse bestehen.
Pflanzenkohlen sind folglich spezielle Pyrolysekohlen, die durch zusätzliche ökologisch nachhaltige Produktions-, Qualitäts- und Einsatzbedingungen charakterisiert sind.
Entsprechend dem vorliegenden Zertifikat werden die Pflanzenkohlen in zwei verschiedene Qualitätsstufen mit jeweils unterschiedlichen Grenzwerten und ökologischen Anforderungen eingeteilt: basic und premium.
Zur Zertifizierung der Pflanzenkohle müssen folgende Kriterien bezüglich der eingesetzten Biomasse, der Produktionstechnik, den Eigenschaften der Pflanzenkohle und deren Ausbringung erfüllt werden:
3. Eingesetzte Biomasse
3.1 Zur Herstellung von Pflanzenkohle dürfen ausschließlich organische Reststoffe verwendet werden, die auf der Positivliste (Anhang 1) aufgeführt sind.
3.2 Die saubere Trennung von nichtorganischen Abfällen wie Plastik, Gummi, Elektronikschrott etc. muss gewährleistet sein.
3.3 Die Biomassen dürfen keine Farbreste, Lösungsmittel oder andere nichtorganische Verunreinigungen aufweisen.
3.4 Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Primärprodukten muss deren nachhaltige Erzeugung gewährleistet sein.
3.5 Pflanzenkohle darf nur dann aus Forstholz oder Kurzumtriebsplantagen hergestellt werden, wenn eine nachhaltige Bewirtschaftung des entsprechenden Waldes zum Beispiel durch PEFC oder FSC nachgewiesen werden kann.
3.6 Biomassen zur Herstellung von Pflanzenkohle dürfen nicht weiter als 80 km bis zur Pyrolyseanlage transportiert werden. Ausgenommen sind Pyrolysezusatzstoffe oder spezielle Biomassen zu Versuchszwecken. [Da zurzeit noch kein ausreichend dichtes Netz von Pyrolyseanlagen besteht, kann für einzelne Biomassen eine Ausnahmegenehmigung (ANG) bezüglich der Transportdistanz beantragt werden, sofern sichergestellt wird, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Ausnahme handelt.]
[...]
5. Eigenschaften der Pflanzenkohle
Eine detaillierte physiko-chemische Charakterisierung von Pflanzenkohle ist nach dem derzeitigen Wissensstand und den verfügbaren Analysemethoden sehr schwer erreichbar und sehr teuer. Vorgabe des Pflanzenkohle-Zertifikats ist daher auch nicht die Durchführung einer kompletten wissenschaftlichen Charakterisierung der Pflanzenkohle. Von entscheidender Bedeutung für das Zertifikat ist, dass die Einhaltung aller umweltrelevanten Grenzwerte garantiert und alle für die landwirtschaftliche Praxis relevanten Produkteigenschaften deklariert werden.
5.1 Der Kohlenstoffgehalt der Pflanzenkohle muss mehr als 50% der Trockenmasse betragen
Der Gehalt an organischem Kohlenstoff von Pyrolysekohlen schwankt je nach verwendeter Biomasse und Prozesstemperatur zwischen 10 % und 95 % der Trockenmasse. So liegt z.B. der Kohlenstoffgehalt von pyrolysiertem Hühnermist bei etwa 25% und der von Buchenholz bei etwa 85%.
Bei sehr mineralreichen Biomassen wie Klärschlamm oder Viehmist überwiegt im Pyrolyseprodukt der Aschegehalt. Entsprechend gelten Pyrolysekohlen mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 50% nicht als Pflanzenkohle, sondern als Pyrolyseasche mit mehr oder weniger hohem Anteil an Pflanzenkohle.
Erfüllen die Pyrolyseaschen alle sonstigen Grenzwerte des vorliegenden Pflanzenkohle-Zertifikates, können sie unter der Produktbezeichnung Pyrolyseasche vermarktet werden. Pyrolyseaschen haben hohe Nährstoffgehalte und stellen entsprechend wertvolle Düngeergänzungsmittel dar, sind damit aber einer anderen Produktkategorie zuzuordnen.
Mineralreiche Biomassen sollten im Sinne möglichst effizienter Ressourcennutzung und nachhaltiger Stoffströme eher kompostiert, fermentiert oder zu Düngemitteln aufkonzentriert werden, so dass die Nährstoffe möglichst rasch wieder pflanzenverfügbar werden.
Die Angabe des Kohlenstoffgehaltes ist insbesondere für die eventuelle Erzeugung von CO2-Zertifikaten relevant.
5.2 Black-Carbon-Gehalt muss zwischen 10 % bis 40 % des Gesamtkohlenstoffs liegen
Der Kohlenstoff der Pflanzenkohle setzt sich aus leichter abbaubaren organischen Kohlenstoffverbindungen und sehr stabilen, aromatischen Kohlenstoffstrukturen (Black Carbon) zusammen. Der Gehalt an Black Carbon ist ein wichtiges Kriterium zur Charakterisierung von Pflanzenkohle und ist zudem Ausdruck für die Stabilität der Pflanzenkohle im Boden. Letzteres ist für den Aspekt der Kohlenstoffsequestrierung von besonderer Relevanz.
Der Black-Carbon-Gehalt von Pflanzenkohlen liegt nach Schimmelpfennig und Glaser [2012] zwischen 10 % und 40 % des Gesamtkohlenstoffs. Bei Black-Carbon-Gehalten von unter 10% des Gesamtkohlenstoffs können die entsprechenden Kohlen nicht mehr als Pflanzenkohle betrachtet werden.
Für die Analyse des Black-Carbon-Gehaltes liegt jedoch noch keine standardisierte Methodik vor. Auf eine verpflichtende Kontrolle des Black-Carbon-Gehaltes im Rahmen der Zertifizierung wird daher vorerst verzichtet. Es wird allerdings empfohlen, den Wert sowie Angaben über die verwendete Bestimmungsmethode fakultativ in das Standardprotokoll aufzunehmen.
5.3 Das molares H/C-Verhältnis muss kleiner als 0,6 sein.
Aus dem molaren H/C-Verhältnis lassen sich der Verkohlungsgrad und damit auch die Stabilität der Pflanzenkohle ableiten. Das Verhältnis gehört zu den wichtigsten Charakterisierungsmerkmalen von Pflanzenkohle. Die Werte schwanken je nach Biomasse und Verfahren. Werte außerhalb dieses Bereiches lassen auf minderwertige Kohlen und mangelhafte Pyrolyse-Verfahren schließen (Schimmelpfennig & Glaser [2012]).
5.4. Das molare O/C-Verhältnis muss kleiner als 0,4 sein
Ergänzend zum molaren H/C-Verhältnis ist auch das molare O/C-Verhältnis für die Charakterisierung von Pflanzenkohle und ihre Unterscheidung zu anderen Inkohlungsprodukten relevant (Schimmelpfennig & Glaser [2012]). Die Messung des O/C-Verhältnisses ist im Vergleich zum H/C-Verhältnis relativ teuer. Da das molare H/C-Verhältnis in Verbindung mit den anderen im Pflanzenkohle-Zertifikat erhobenen Daten eine eindeutige Zuordnung der zertifizierten Kohle als pyrolytisch hergestellte Pflanzenkohle erlaubt, wird auf eine verpflichtende Kontrolle des O/C-Verhältnisses verzichtet. Es wird allerdings empfohlen, den Wert fakultativ in das Standardprotokoll aufzunehmen.
5.5 Die Nährstoffgehalte der Pflanzenkohle liegen zumindest für die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium und Kalzium vor und sind dem Lieferschein beizufügen.
Die Schwankungen der Nährstoffgehalte verschiedener Pflanzenkohlen sind sehr hoch und können bei Kohlenstoffgehalten über 50% zwischen 1% und 45% liegen. Es ist zu beachten, dass diese Nährstoffe aufgrund der hohen Adsorptionskapazität der Pflanzenkohle nur bedingt pflanzenverfügbar sind und möglicherweise erst über Jahrzehnte in den biologischen Kreislauf eingebunden werden. So liegt die Nährstoffverfügbarkeit von Pflanzenkohle-Phosphor im ersten Jahr bei rund 15% und die von Stickstoff bei nur 1%, während Kalium bis zu 50% pflanzenverfügbar ist.
5.6 Folgende Grenzwerte an Schwermetallen müssen eingehalten werden.
Die folgenden Höchstwerte für Schwermetallgehalte orientieren sich für die Qualitätsstufe basic an der deutschen Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV), und für die Qualitätsstufe premium an der Schweizerische Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.6 für Recyclingdünger). Die Grenzwerte sind jeweils auf die Trockenmasse der Pflanzenkohle bezogen:
basic: Pb < 150 g/t TM; Cd < 1,5 g/t TM; Cu < 100 g/t TM; Ni < 50 g/t TM; Hg < 1 g/t TM; Zn < 400 g/ t TM; Cr < 90 g/t TM premium: Pb < 120 g/t TM; Cd < 1 g/t TM; Cu < 100 g/t TM; Ni < 30 g/t TM; Hg < 1 g/t TM; Zn < 400 g/t TM; Cr < 80 g/t DMÄhnlich wie bei der Kompostierung bleibt auch bei der Pyrolyse fast die gesamte Menge an Schwermetallen der ursprünglich verwendeten Biomasse im Endsubstrat erhalten, wobei sie im Vergleich zum Ausgangsmaterial aufkonzentriert wurden. Allerdings werden viele Schwermetalle sehr effizient von der Pflanzenkohle fixiert und langfristig immobilisiert. Wie dauerhaft diese Immobilisierung tatsächlich sein wird, kann jedoch bisher nicht sicher angegeben werden. Da die landwirtschaftlich eingesetzten Mengen an Pflanzenkohle im Vergleich zu viel häufiger in großen Mengen ausgebrachtem Kompost nur relativ gering sind, lässt sich eine toxische Akkumulierung der Schwermetalle auch bei höheren Grenzwerten praktisch ausschließen. Trotzdem gibt es wenig Grund, nicht die von der Bodenschutzverordnung bzw. der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorgeschriebenen Grenzwerte für Schwermetalle einzuhalten.Durch die Verwendung von Chrom-Nickel-Stählen für den Bau von Pyrolysereaktoren kann es durch Abrieb insbesondere in den ersten Wochen nach der Inbetriebnahme zu erhöhten Nickelbelastungen der Pflanzenkohle kommen. Für Pflanzenkohlen mit einer Nickel-Belastung bis zu 100 g/t TM kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden, wonach diese Pflanzenkohlen zur Kompostierung verwendet werden dürfen, sofern sicher gestellt wird, dass die gültigen Grenzwerte des fertigen Komposts eingehalten werden.
Für stärker belastete Pyrolysekohle gibt es hinreichend andere Einsatzmöglichkeiten.
5.7 Auf dem Lieferschein müssen pH-Wert, Schüttdichte, Wassergehalt und für die Qualitätsstufe premium zusätzlich die spezifische Oberfläche und das Wasserhaltevermögen der Pflanzenkohle angegeben werden.
Der pH-Wert der Pflanzenkohle ist ein wichtiges Kriterium für den gezielten Einsatz sowohl in Substraten als auch zur Nährstofffixierung bei der Tierhaltung. Sollte die Pflanzenkohle einen pH-Werte von über 10 aufweisen, muss auf dem Lieferschein ein entsprechender arbeitsschutzrechtlicher Gefahrenhinweis vermerkt werden. Es ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass der Eintrag größerer Mengen Pflanzenkohle zu einer Verschiebung des Boden-pH-Wertes führt.
Schüttdichte und Wassergehalt sind notwendige Angaben für die Herstellung homogener Substratmischungen oder Filtermittel mit jeweils gleichbleibendem Kohlenstoffanteil. Die spezifische Oberfläche ist ein Maß für die Qualität der Pflanzenkohle und ein Kontrollwert für die verwendete Pyrolysetechnik. Die spezifische Oberfläche der Pflanzenkohle sollte größer als 150 m2/g TM sein. Das Wasserhaltevermögen liefert einen Richtwert für die Mischung mit Flüssigkeiten und die Wirksamkeit für die Erhöhung des Wasserspeichervermögens von Böden.
5.8 Die PAK-Gehalte (Summe der 16 Leitverbindungen der EPA) der Pflanzenkohle müssen für die Qualitätsstufe basic unter 12 mg/kg TM und für Qualitätsstufe premium unter 4 mg/kg TM liegen.
Wie bei jeder Verbrennung entstehen auch bei der Pyrolyse Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Menge der entstehenden PAK hängt insbesondere von den Prozessbedingungen ab. Dank der modernen Pyrolysetechnik können die PAK-Belastungen deutlich gesenkt werden. Hohe PAK-Belastungen sind ein Zeichen für unzureichende bzw. ungeeignete Prozessbedingungen.
PAK werden von der Pflanzenkohle sehr effizient gebunden, weshalb man aktivierte Pflanzenkohle auch als Luftfilter zur Entfernung von PAK aus Abgasen sowie zur Immobilisierung von PAK in kontaminierten Böden verwendet. Das Risiko der bei der Herstellung in der Pflanzenkohle gebundenen PAK wäre daher auch bei etwas höheren Grenzwerten für den Einsatz in der Landwirtschaft als gering einzuschätzen.
Im Unterschied zum Kompost sind die an der Pflanzenkohle gebundenen PAK in noch geringerem Masse pflanzenverfügbar. Zudem wird in der Kompostwirtschaft alle 3 Jahre bis zu 40 Tonnen Kompost auf dem Boden ausgebracht werden, wohingegen die derzeitigen Richtwerte für den Einsatz von Pflanzenkohle bei max. 40 Tonnen für 100 Jahre liegen.
Trotzdem zeigt die Zulassungspraxis, dass der von der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) festgelegte Grenzwert für PAK auch für die Pflanzenkohle gelten wird und eine Ausnahmeregelung aufgrund der Sorptionseigenschaften der Pflanzenkohle kaum durchzusetzen sein wird. Der Grenzwert für die Qualitätsstufe premium entspricht der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), welcher als Richtwert in die Kompostverordnung eingegangen ist. In den Europäischen Bodenschutzverordnungen sind keine PAK-Grenzwerte für Bodenhilfsmittel und organische Dünger festgelegt. Der Grenzwert der Qualitätsstufe basic orientiert sich somit an einem Wert, der nach dem derzeitigen Kenntnisstand das Risiko für den Boden und die Anwender als äußerst gering einstufen lässt.
Es ist zu beachten, dass aufgrund der hohen Adsorptionskraft der Pflanzenkohle die meisten Standardmethoden zur Analyse von PAK nicht für Pflanzenkohle geeignet sind. Nach Untersuchungen an der Agroscope ART (Hilber [2012 accepted]) kann erst nach einer längeren Toluol-Extraktion ein ausreichend repräsentativer Analysewert ermittelt werden. Da diese Methode jedoch noch nicht standardmäßig in den europäischen Analyselabors eingesetzt werden kann, gilt bis auf weiteres die bisherige Standardmethode (DIN EN 15527). Die Messwerte müssen allerdings mit Vorbehalt betrachtet werden. Ein zusätzlicher Nachweis nach der von Hilber et AL. entwickelten Methodik wird empfohlen.
Die aktuelle Standardmethode erfüllt insofern vorläufig ihren Zweck für das vorliegende Zertifikat, da sie höhere PAK-Belastungen, die als problematisch einzustufen wären, mit ausreichender Genauigkeit ermittelt (Schimmelpfennig & Glaser[2012]).
Da die PAK-Werte der Pflanzenkohle prozessspezifisch sind und offenbar wenig von der verwendeten Biomasse abhängen, ist eine halbjährliche Analyse ausreichend.
5.9 Der PCB-Gehalt muss unter 0,2 mg/kg TM; der Gehalt an Dioxinen und Furanen jeweils unter 20 ng/kg (I-TEQ OMS) liegen.
In modernen Pyrolyseanlagen entstehen nur sehr geringe Mengen an PCB, Dioxinen und Furanen, so dass eine jährliche Kontrolle pro Anlage als ausreichend zu bewerten ist. Die Grenzwerte orientieren sich an den in Deutschland und in der Schweiz geltenden Bodenschutzverordnungen (BBodschV, VBBo, ChemRRV).
6. Pyrolysetechnik
6.1 Die Biomassepyrolyse muss in einem energieautonomen Prozess ablaufen.
Die zum Betrieb der Anlage eingesetzte Energie (Strom für Antriebe, Lüftung und BMSR, Brennstoff für die Vorbeheizung usw.) darf 8 % (basic) bzw. 4 % (premium) des Heizwertes der im gleichen Zeitraum pyrolysierten Biomasse nicht überschreiten. Eine externe Reaktorbeheizung ist mit Ausnahme der Vorbeheizung des Pyrolysereaktors untersagt.
6.2 Die bei der Pyrolyse entstehenden Synthesegase müssen abgefangen werden und dürfen nicht in die Atmosphäre entweichen.
6.3 Die Abwärme der Pyrolyseanlage muss genutzt werden.
Rund ein Drittel der in der Biomasse enthaltenen Energie findet sich nach der Pyrolyseprozess im Synthesegas wieder. Die Verbrennungsenergie des Synthesegases wird wiederum zur Erwärmung der Biomasse verwendet, wobei zusätzliche Abwärme entsteht. Diese Abwärme muss zu mindestens 70% zum Trocknen von Biomasse, zu Heizzwecken, zur Stromherstellung oder auf ähnliche Weise genutzt werden.
Das Synthesegas kann auch gespeichert und einer anderweitigen Energienutzung zugeführt werden.
6.4 Bei Verbrennung der Synthesegase müssen die national geltenden Emissionsgrenzwerte für entsprechende Feuerungsanlagen eingehalten werden.
Die Emissionsgrenzwerte und -vorschriften sind in den verschiedenen europäischen Ländern jeweils unterschiedlich geregelt. Eine darüber hinausgehende Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Pyrolyseanlagen würde die Zweck- und Verhältnismässigkeit der vorliegenden Richtlinien überschreiten. Die Hersteller müssen garantiert, dass ihre Anlagen die jeweiligen nationalen Emissionsvorschriften einhalten.
[...]
8. Kontrolle und Zertifizierung
Die Kontrolle des Europäischen Pflanzenkohle-Zertifikats wird von der unabhängigen, staatlich zertifizierten Kontrollstelle q.inspecta europaweit koordiniert und auf den Produktionsbetrieben der verschiedenen Länder jeweils von unabhängigen Landeskontrollstellen abgenommen. Die Kontrolle findet einmal pro Jahr statt. Die Hersteller sind verpflichtet, die Produktionsprotokolle jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die Hersteller können sich jeweils mit Beginn ihrer Produktion bei q.inspecta für die Beteiligung am Zertifizierungsprogramm anmelden. Es wird empfohlen, bereits vorher Kontakt aufzunehmen, um die Protokollierung in den Produktionsprozess einzubinden.
Kontakt: q.inspecta GmbH, Ackerstrasse, CH-5070 Frick, Tel.: +41 (0) 62 865 63 00, admin@bio-inspecta.ch. Die Anmeldung kann auch direkt über die Webseite von q.inspecta erfolgen, dort finden Sie zudem weitere Informationen über den Kontrollablauf.
Richtlinien des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats (Druckausgabe) Checkliste für die Zertifizierung von Pflanzenkohle-Produktionsanlagen Checkliste für die Qualitätskontrolle von Pflanzenkohle Positivliste zulässiger Biomassen zur Herstellung von Pflanzenkohle
Bitte diskutieren Sie hier im Forum Ihre Gedanken und Kommentare zum Artikel.
Sie können sich hier für unseren Newsletter anmelden.